Wege ans MWG

Viele Wege können ans MWG führen. Zum einen gibt es den klas­si­schen Über­tritt von der Grund­schu­le nach der vier­ten Klas­se. Aber auch von der Mit­tel­schu­le, der Re­al­schu­le, von an­de­ren bay­er­i­schen Gym­na­si­en, aus an­de­ren Bun­des­län­dern oder so­gar aus an­de­ren Staa­ten kom­mend kann das MWG zum Ziel­punkt wer­den.

Mit den auf diesen Sei­ten zu­sam­men­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen wol­len wir Ih­nen auf dem Weg ans MWG hel­fen. Oder kon­tak­tieren Sie uns, wir bera­ten Sie gern! Viel­leicht auch noch in­te­res­sant, wenn man „Weg“ etwas wört­li­cher ver­ste­hen möch­te: Mein Weg zur Schu­le: An­sprech­part­ner, Adres­sen, Tele­fon­num­mern.

Wir beginnen auf dieser Seite mit eini­gen Vor­aus­setz­ungen, die gel­ten, wenn Ihr Kind von der Grund-, Mit­tel- oder Real­schu­le ans MWG wech­seln möch­te oder Sie selbst nach dem Er­werb der Mitt­le­ren Rei­fe in die Ein­füh­rungs­klas­se am MWG ein­tre­ten wol­len. Auf den fol­gen­den Sei­ten fin­den Sie kom­pak­te In­for­ma­ti­o­nen zum MWG, zu un­se­rem Info- und Instru­men­ten­tag sowie Ter­mi­ne und For­mu­la­re zur An­mel­dung am MWG. Zur Ein­füh­rungs­klas­se sowie zu den Mo­dell­klas­sen für Hoch­be­gab­te bie­ten wir zu­dem auf den ent­sprech­en­den Sei­ten noch spe­zi­elle Infor­ma­tio­nen.

Voraussetzungen für den Übertritt ans Gymnasium

Von der Grund- oder Mittelschule

Nach der 4. Jahr­gangs­stufe der Grund­schule ist die Auf­nah­me am Gym­na­si­um mit einem No­ten­durch­schnitt von 2,33 oder bes­ser in den Fäch­ern Deutsch, Mathe­ma­tik und Hei­mat- und Sach­kun­de im Über­tritts­zeug­nis un­ein­ge­schränkt mög­lich. In allen anderen Fällen ist die Teil­nah­me am Pro­be­un­ter­richt er­for­der­lich. Die Auf­nah­me ins Gym­na­si­um ist dann nur nach be­stan­de­nem Pro­be­un­ter­richt in Deutsch und Mathe­ma­tik mög­lich.

Nach der 5. Jahr­gangs­stufe der Mittel­schule ist die Auf­nah­me am Gym­na­si­um mit einem No­ten­durch­schnitt von 2,00 oder besser in den Fäch­ern Deutsch und Mathe­ma­tik im Jah­res­zeug­nis un­ein­ge­schränkt mög­lich. Bei einem schlech­te­ren No­ten­durch­schnitt sind eine Auf­nah­me am Gym­na­si­um oder Teil­nah­me am Pro­be­un­ter­richt nicht mög­lich.

Von der Realschule

Sofern bestimm­te Voraus­setz­ungen vor­lie­gen und/oder die Eig­nung bestä­tigt wird, gibt es fol­gen­de Mög­lich­kei­ten, von der Real­schule an das Gym­na­si­um zu wech­seln:

Von der Real­schule ans Gym­na­sium unter fol­gen­den Vor­aus­setz­ungen
nach Jgst. 5 in Jgst. 5 Vorrückungs­erlaub­nis und im Jahres­zeug­nis eine Durch­schnitts­note von min­des­tens 2,50 in den bei­den Fächern Deutsch und Mathe­matik.
nach Jgst. 5 in Jgst. 6 Vorrückungs­erlaub­nis und im Jahres­zeug­nis eine Durch­schnitts­note von min­des­tens 2,0 in den Fäch­ern Deutsch, Eng­lisch und Mathe­ma­tik.
nach Jgst. 6 in Jgst. 6 Vorrückungs­erlaub­nis und im Jahres­zeug­nis eine Durch­schnitts­note von min­des­tens 2,0 in den Fäch­ern Deutsch, Eng­lisch und Mathe­ma­tik.
nach Jgst. 10 in die Ein­füh­rungs­klas­se am MWG (Jgst. 11) Mittlerer Schul­­ab­­schluss aus dem lau­­fen­­den Schul­­jahr, No­ten­durch­­schnitt aus den Fäch­ern Deutsch, Eng­­lisch, Mathe­­ma­tik von 2,00 oder besser im Ab­­schluss­­zeug­­nis oder ein pä­­da­­go­­gi­­sches Gut­­ach­­ten der in der Jahr­­gangs­­stu­fe 10 be­such­­ten Schu­le, in dem die Eig­­nung für den Bil­­dungs­­weg des Gym­­na­­si­­ums un­­ein­­ge­­schränkt be­­stä­­tigt wird, Ein­hal­­tung der Al­ters­­gren­ze (man darf frü­hes­­tens am 30. Juni vor Be­ginn der Ein­­füh­­rungs­­klas­­se 18 wer­den).
nach Jgst. 10 in Jgst. 11 No­ten­durch­­schnitt aus den Fäch­ern Deutsch, Fremd­sprache, Mathe­­ma­tik von 1,50 oder besser im Ab­­schluss­­zeug­­nis.